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Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen Angebote nutzen können, ohne auf besondere Hürden zu stoßen. Im Web geht es um Websites, Apps und Dokumente, die sich auch mit Screenreader, Tastatur oder Sprachsteuerung bedienen lassen.

Wie ist Barrierefreiheit definiert?

§ 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) nennt Anlagen, Systeme und Angebote barrierefrei, wenn Menschen mit Behinderungen sie in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe finden, erreichen und nutzen können. Dabei sind Hilfsmittel erlaubt, die wegen der Behinderung nötig sind.

Der technische Maßstab für Webinhalte sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des W3C. Sie gliedern sich in vier Prinzipien, nämlich wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust.

Welche Regeln gelten?

Die Anforderungen an öffentliche Stellen regelt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die Richtlinie (EU) 2019/882 um. § 1 Abs. 3 BFSG nennt die erfassten Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden, darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Nach § 3 Abs. 3 BFSG gilt die Anforderung aus Absatz 1 nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen.

Keine Rechtsberatung.

Was hat Barrierefreiheit mit SEO zu tun?

Beides setzt auf saubere Technik. Alt-Texte, eine logische Überschriftenstruktur, aussagekräftige Linktexte und semantisches HTML helfen Menschen mit Screenreader und liefern Crawlern klar lesbare Inhalte (Einschätzung). Als Rankingfaktor ist Barrierefreiheit nicht belegt.

Beispiel

HTML
<img src="/bilder/umsatz-2026.png" alt="Liniendiagramm: Umsatz steigt von Januar bis Juni">

Der Alt-Text beschreibt, was das Bild zeigt, und macht es für Screenreader lesbar.

Häufige Fehler

  • Alt-Attribut fehlt. Fehlt das Attribut, lesen manche Screenreader laut W3C den Dateinamen des Bildes vor.
  • Dekorative Bilder mit Beschreibung. Für rein dekorative Bilder sieht das W3C ein leeres alt="" vor, damit Screenreader sie überspringen. Ein Text würde die Ausgabe nur aufblähen.
  • Zu wenig Kontrast. WCAG 1.4.3 (Stufe AA) verlangt für Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1, für große Schrift 3:1.
  • Linktexte ohne Aussage. Google rät von allgemeinen Formulierungen wie „hier klicken“ ab. Der Linktext soll beschreiben, wohin der Link führt.

Häufige Fragen

Was sind die vier Prinzipien der Barrierefreiheit im Web? Wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust (WCAG).

Welche Gesetze regeln Barrierefreiheit im Web? Für öffentliche Stellen das BGG und die BITV 2.0. Für bestimmte Produkte und Dienstleistungen privater Anbieter das BFSG, bei Dienstleistungen für solche, die nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden.

Quellen

  1. § 4 BGG Barrierefreiheit – Gesetze im Internetgesetze-im-internet.de
  2. § 1 BFSG Anwendungsbereich – Gesetze im Internetgesetze-im-internet.de
  3. § 3 BFSG Barrierefreiheit, Verordnungsermächtigung – Gesetze im Internetgesetze-im-internet.de
  4. Barrierefreiheit – Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungenbehindertenbeauftragter.de
  5. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Bundesfachstelle Barrierefreiheitbundesfachstelle-barrierefreiheit.de
  6. Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) – W3C WAIw3.org
  7. Decorative Images – W3C WAI Images Tutorialw3.org
  8. Understanding SC 1.4.3 Contrast (Minimum) – W3C WAIw3.org
  9. Links crawlbar machen – Google Search Centraldevelopers.google.com

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