Indexierbarkeit (Indexability) beschreibt, ob eine URL technisch in einen Suchmaschinenindex aufgenommen werden darf. Sie hängt von Signalen wie noindex, Canonical und dem HTTP-Statuscode ab. Ob eine Suchmaschine die Seite dann tatsächlich indexiert, entscheidet sie selbst.
Welche Signale bestimmen die Indexierbarkeit?
Google verwendet den Begriff nicht als eigene Kategorie, SEO-Tools schon. Dort gilt eine URL als indexierbar, wenn keine Anweisung die Aufnahme verhindert. Dazu zählen:
- ein erreichbarer Status 200 statt Fehler oder Weiterleitung
- kein noindex im Meta-Tag robots oder im HTTP-Header X-Robots-Tag
- kein Canonical, das auf eine andere URL zeigt (Tool-Praxis, etwa bei Sitebulb)
Für noindex gilt eine Bedingung. Die Seite muss crawlbar sein, denn nur dann liest Google die Anweisung. Blockiert robots.txt den Abruf, bleibt noindex unbemerkt, und die URL kann trotzdem in den Ergebnissen erscheinen. Das gehört zu den häufigsten Stolpersteinen.
Abgrenzung zur Crawlbarkeit
Crawlbarkeit fragt, ob der Crawler die Seite erreicht. Indexierbarkeit fragt, ob die Seite danach in den Index darf. Beides muss passen, damit eine Seite in der Suche erscheinen kann.
Beispiel
<meta name="robots" content="noindex">
Dieses Meta-Tag macht die URL nicht indexierbar.
Quellen
- Indexierung mit noindex blockieren – Google Search Centraldevelopers.google.com
- So funktioniert die Google Suche – Google Search Centraldevelopers.google.com
- Indexability hints – Sitebulb (Tool-Praxis, keine Google-Aussage)sitebulb.com
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