English
Tracking & Consent

Cookie-Banner (SEO-Wirkung)

Auch genannt: Cookie-Hinweis, Consent-Banner

Ein Cookie-Banner ist ein Hinweisfenster, über das Besucher in die Speicherung von Cookies und ähnlichen Technologien einwilligen oder sie ablehnen. In der SEO interessiert vor allem, wie es die Messung und das Ladeverhalten einer Seite beeinflusst.

Welche Regeln gelten?

§ 25 TDDDG regelt die Einwilligung für das Speichern von Informationen im Endgerät und den Zugriff darauf, etwa über Cookies. Artikel 7 DSGVO regelt die Bedingungen für eine Einwilligung, Absatz 3 den Widerruf. Die BfDI beschreibt auf ihrer Seite zu Cookie-Bannern, wie sie die Gestaltung solcher Banner einordnet.

Keine Rechtsberatung.

Messung. Ohne Einwilligung kann Tracking eingeschränkt sein. Der Google Tag Manager unterstützt dafür den Einwilligungsmodus mit Einwilligungsarten wie analytics_storage. Fehlen Einwilligungen, fehlen auch Sitzungen in Google Analytics. Die Klicks in der Search Console bleiben davon unberührt, weil sie in der Google-Suche gezählt werden. Dadurch können die Werte auseinanderlaufen (Einschätzung auf Basis der Dokumentation zum Einwilligungsmodus).

Layoutverschiebungen. Wird ein Banner nachträglich in die Seite eingefügt und verschiebt vorhandene Inhalte, kann das den Cumulative Layout Shift erhöhen. Nach web.dev entstehen Verschiebungen oft, wenn Elemente dynamisch vor vorhandene Inhalte eingefügt werden. Als gut gilt ein Wert von 0,1 oder weniger. Ein Banner, das über den Inhalt gelegt wird oder reservierten Platz hat, verschiebt nichts.

Beispiel (fiktive Zahlen)

Eine Website verzeichnet im Monat 10.000 Klicks aus der Google-Suche. In Google Analytics 4 stehen 6.500 organische Sitzungen. Der Anteil der Besucher, die das Tracking ablehnen, erklärt einen Teil der Differenz.

Häufige Fehler

  • Banner, das beim Laden Inhalt nach unten schiebt.
  • Tags im Tag Manager, die vor der Einwilligung auslösen.

Häufige Fragen

Wann ist kein Cookie-Banner nötig? § 25 Abs. 2 TDDDG nennt Ausnahmen von der Einwilligung, etwa wenn Speichern oder Zugriff unbedingt erforderlich sind, damit der Anbieter einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst zur Verfügung stellen kann.

Quellen

  1. § 25 TDDDG – Gesetze im Internetgesetze-im-internet.de
  2. Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 7 – EUR-Lexeur-lex.europa.eu
  3. Cookie-Banner – BfDIbfdi.bund.de
  4. Einwilligungsmodus im Tag Manager – Tag Manager-Hilfesupport.google.com
  5. Cumulative Layout Shift (CLS) – web.devweb.dev
  6. Leistungsbericht (Suchergebnisse) – Search Console-Hilfesupport.google.com

Stand: