Tracking bezeichnet in der Suche meist die Sendungsverfolgung. Im SEO- und Webkontext ist Web-Tracking gemeint, also die Erfassung des Verhaltens von Besuchern auf einer Website. Mit den erhobenen Daten lässt sich zum Beispiel auswerten, welche Seiten genutzt werden und woher Besucher kommen.
Wie funktioniert Web-Tracking?
Üblich ist ein kleiner JavaScript-Messcode, der auf jeder Seite eingebunden ist und erfasst, wie Besucher mit ihr interagieren. Google Analytics 4 sammelt auf diese Weise pseudonymisierte Angaben wie Browsertyp, Spracheinstellung, Gerät, Betriebssystem und die Herkunft des Besuchs, etwa Suchmaschine, Anzeige oder E-Mail-Kampagne. Die Daten werden gebündelt an Google Analytics gesendet, dort aggregiert und in Berichten dargestellt.
Das Spektrum reicht von der Auswertung von Seitenaufrufen bis zu Verfahren wie Eye-Tracking und Mausbewegungen, die untersuchen, wohin Nutzer schauen und wo sie abspringen. Europäische Alternativen zu Google Analytics sind etwa Matomo.
Rechtlicher Rahmen
In Deutschland regelt § 25 TDDDG die Einwilligung für das Speichern von Informationen im Endgerät der Nutzer und das Auslesen bereits gespeicherter Informationen. Absatz 2 nennt Ausnahmen, unter anderem wenn der Vorgang unbedingt erforderlich ist, um einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst bereitzustellen. Artikel 6 DSGVO nennt die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Seiten fragen die Einwilligung meist über einen Cookie-Banner ab (Einschätzung).
Keine Rechtsberatung.
Beispiel
Ein Onlineshop bindet den Messcode von Google Analytics 4 ein. Nach der Einwilligung im Cookie-Banner erfasst er, über welche Quelle Besucher kommen und welche Produktseiten sie aufrufen. Die Auswertung zeigt dem Team, welche Kanäle Besucher bringen.
Abgrenzung im SEO
Weitere Begriffe tragen „Tracking“ im Namen und meinen anderes. Beim Rank Tracking werden Suchpositionen gemessen. Beim AI Visibility Tracking beobachtet man Nennungen in KI-Antworten. Tracking-Parameter sind Zusätze in URLs, mit denen Kampagnen zugeordnet werden.
Häufige Fragen
Was versteht man unter Tracking? Die Verfolgung von Aktivitäten, im Web vor allem von Besuchern auf einer Website.
Braucht Tracking eine Einwilligung? § 25 TDDDG regelt die Einwilligung für das Speichern und Auslesen von Informationen im Endgerät und nennt in Absatz 2 Ausnahmen.
Quellen
- Funktionsweise von Google Analytics – Google Analytics-Hilfesupport.google.com
- § 25 TDDDG – Gesetze im Internetgesetze-im-internet.de
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 6 – EUR-Lexeur-lex.europa.eu
- Was bedeutet Tracking? – KMU-Lexikon gryps.ch (Zweitquelle)gryps.ch
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